Fortbildungspunkte
Anerkennung
Das BAUSCHÄDEN-FORUM ist von allen Kammern, bei denen eine Zertifizierung für unsere Teilnehmenden beantragt wurde, als Fortbildungsmaßnahme anerkannt.
Bitte teilen Sie uns mindestens vier Wochen im Vorfeld des Forums mit, wenn Sie für eine Einrichtung, die hier nicht genannt ist, einen Fortbildungsnachweis benötigen.
Wir bitten alle Teilnehmende, die Mitglied einer Kammer sind, sich während der Veranstaltung bei uns registrieren zu lassen. Eine der jeweiligen Anforderungen der Kammer entsprechende formgerechte Teilnahmebescheinigung senden wir Ihnen nach der Veranstaltung zu.
In der nachfolgenden Liste der Bundesländer informieren wir Sie, wie die einzelnen Kammern den Nachweis der Fortbildungspflicht ihrer Mitglieder handhaben, sowie über den Stand der jeweiligen Zertifizierung. Zudem können Sie gegebenenfalls die anzurechnenden Fortbildungspunkte oder Zeiteinheiten einsehen.
Einzelne Bundesländer
Baden-Württemberg
Das 99. BAUSCHÄDEN-FORUM wurde als Fort-/Weiterbildung mit einem Umfang von 8 Unterrichtsstunden für Mitglieder der Architektenkammer Baden-Württemberg anerkannt.
Bayern
Bayerische Architektenkammer :
Informationsstand vom 01.03.2023.
Es wird keine Zertifizierung von Fortbildungsveranstaltungen vorgenommen.
Es besteht keine Fortbildungsnachweispflicht für die Mitglieder.
Bayerische Ingenieurkammer-Bau:
Das 99. BAUSCHÄDEN-FORUM wird als Fortbildungsveranstaltung mit 19 Zeiteinheiten (ingenieurtechnisch) anerkannt.
Hessen
Architektenkammer Hessen:
je Veranstaltung werden 24 Fortbildungspunkte anerkannt.
Weitere Infos: http://www.akh.de/mitglieder/berufsausuebung/pflichtfortbildung/fortbildungsordnung
Die notwendige Teilnahmebescheinigung mit Auflistung der Vortragsthemen senden wir Ihnen nach der Veranstaltung zu.
Ingenieurkammer Hessen:
das 99. Bauschäden-Forum wird mit 18 UE anerkannt.
Die notwendige Teilnahmebescheinigung mit Auflistung der Vortragsthemen senden wir Ihnen nach der Veranstaltung zu.
Mecklenburg-Vorpommern
Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern:
Das 99. BAUSCHÄDEN-FORUM wird als Fortbildungsveranstaltung i.S. der Fortbildungsordnung mit
19 Fortbildungstunden insgesamt anerkannt.
Nordrhein-Westfalen
Architektenkammer NRW:
Die Teilnahme am 99. Bauschäden-Forum wird als Fortbildung mit einem Umfang von 19 Unterrichtsstunden für die Mitglieder dieser Architektenkammer in den Fachrichtungen ARCHITEKTUR und INNENARCHITEKTUR anerkannt.
Rheinland-Pfalz
Architektenkammer Rheinland-Pfalz :
Es besteht eine Fortbildungsnachweispflicht für Mitglieder.
Das 99. Bauschäden-Forum wird von der Architektenkammer Rheinland-Pfalz mit 20 Unterrichtsstunden (Architektur, Innenarchitektur) als Fortbildungsveranstaltung anerkannt.
Saarland
Architektenkammer des Saarlandes:
Das 99. BAUSCHÄDEN-FORUM wird als Fortbildungsveranstaltung i.S. der Fortbildungsordnung mit
insgesamt 18 Fortbildungspunkten anerkannt.
Ingenieurkammer Saarland:
Das 99. BAUSCHÄDEN-FORUM wird als Fortbildungsveranstaltung gemäß § 5 der Fortbildungsverordnung der Ingenieurkammer des Saarlandes als geeignete Fortbildungsveranstaltung mit
20 Fortbildungspunkten insgesamt anerkannt.
Sachsen
Akademie der Architektenkammer Sachsen:
das 98. BAUSCHÄDEN-FORUM wurde gemäß §5 der Fortbildungsverordnung vom 02.01.2015 in die "Liste der anerkannten Fortbildungsveranstaltungen" eingetragen.
Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebestätigung zum Nachweis der Fortbildung als Berufspflicht gemäß dem Sächsischen Architektengesetzt.
Die Anerkennung der weiteren Foren muss jeweils einzeln von uns beantragt werden.
Weitere Infos: www.aksachsen.org
Hamburg
Hamburgische Architektenkammer:
Für das 98. BAUSCHÄDEN-FORUM gilt: "Grundsätzlich anerkannt nach § 5 Absatz 1 Satz 1 der Fortbildungssatzung der Hamburgischen Architektenkammer."